Teilnahmebedingungen für das Festival „sonambiente berlin txl“ vom 
21. August — 5. September 2021 im Terminal a / b des Flughafen Tegels

1.    Geltungsbereich, Festival, Veranstalter


Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Durchführung des Festivals sonambiente berlin txl – 3rd festival for eyes and ears vom 21. August — 5. September 2021 im Terminal A / B des ehemaligen Flughafens Tegel („Festival“) und die Ausgabe von kostenpflichtigen Eintrittsberechtigungen an Besucher für die Teilnahme am Festival bis zu einer maximalen Teilnehmerzahl. Die Teilnahme an diesem Festival kann nur unter Berücksichtigung der folgenden Teilnahmebedingungen erfolgen, mit deren Geltung sich die Teilnehmenden beim Erwerb eines Tickets zum Festival einverstanden erklären. Wir bitten daher alle Teilnehmenden, diese Teilnahmebedingungen gründlich zu lesen.

Veranstalter des Festivals ist die osterwold/wachinger/weckwerth gbr »sonambiente berlin gbr«, zionskirchstr. 48, 10119 berlin (nachfolgend „sonambiente berlin gbr“). Die Änderung dieser Nutzungsbedingungen behält sich der Veranstalter jederzeit vor Beginn des Festivals vor und wird dies den Nutzern vor Inkrafttreten der Änderung mitteilen.

2.    Anmeldeberechtigung, Teilnehmeranzahl und Zustandekommen des Teilnahmevertrages


a.    Das Festival richtet sich an die Berliner Bevölkerung und alle Gäste Berlins, denen ermöglicht werden soll, die historischen Terminals A/B des ehemaligen Flughafen Berlin-Tegel „Otto Lilienthal“ – bereichert durch Klangkunst für die Beschallungsanlage, VR Installation, Musikperformances, Künstlergespräche – noch ein letztes Mal zu erleben und zu feiern.


b.    Die Teilnahme am Festival ist kostenpflichtig.


c.    Die Teilnehmerzahl des Festivals wird von den Veranstaltern auf eine maximale Anzahl beschränkt.


d.    Die Eintrittsberechtigung setzt den Erwerb eines Tickets zum Festival voraus, die ausschließlich über das Buchungstool auf https://sonambiente.reservix.de/ erfolgen kann. Die Anmeldung zum Festival erfolgt durch Ausfüllen und Absenden der Bestellmaske über das Buchungstool auf https://sonambiente.reservix.de/. Abhängig von der Anzahl der bereits vergebenen Eintrittsberechtigungen und der noch verfügbaren Kapazitäten erhält der Besucher ein personalisiertes Online-Ticket auf seine im Rahmen der Anmeldung angegebene E-Mailadresse, das den Anmeldenden zum Eintritt zum Festival berechtigt. Erst mit Zugang der Eintrittsberechtigungen bzw. des Online-Tickets kommt ein Vertrag zwischen dem Teilnehmer und den Veranstaltern zustande.


e.    Es ist untersagt, Eintrittskarten entgeltlich oder unentgeltlich zu veräußern oder weiterzugeben.


f.    Die Teilnahme am Festival setzt die Vorlage des Online-Tickets in physischer (ausgedruckt) oder digitaler (auf mobilem Endgerät) Form voraus.


g.    Durch Vergabe einer der kostenlosen Eintrittsberechtigung entstehen in Bezug auf die Festivalteilnahme vertragliche Beziehungen ausschließlich zwischen dem jeweiligen Teilnehmer und den Veranstaltern.

3.    Absage des Festivals, Verlegung des Festivals


a.    Die Veranstalter haben das Recht, das Festival aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen abzusagen oder zu verlegen. die sonambiente berlin gbr wird die Absage oder Verlegung des Festivals unverzüglich und auf geeignetem Weg bekanntgeben.


b.    Wird das Festival aus Gründen, welche die Veranstalter nicht zu vertreten haben, abgesagt oder verlegt, haften die Veranstalter den Teilnehmern nicht für im Zusammenhang mit dem Festivalgetätigten Aufwendungen, wie zum Beispiel Reisekosten.

4.    Zutritt sowie Ausschluss vom Festival, Hausrecht


Der Zutritt zum Festival ist nur mit personalisierter Eintrittsberechtigung bzw. Online-Ticket in Verbindung mit dem Personalausweis mit Lichtbild bzw. ähnlichem Nachweisdokument (sollte noch kein Personalausweis vorhanden sein) und einem negativen SARS-CoV-2-Testergebnis als ausgedrucktem Papierbefund oder digitalem Befund auf dem Smartphone gestattet, die bei der Einlasskontrolle vom Teilnehmer dem Personal der Einlasskontrolle vorzuzeigen sind.

Die Pflicht zur Vorlage des Negativtests entfällt bei geimpften oder genesenen Personen im Sinne des § 8 InfSchMV, siehe auch Ziffer 5 Buchstabe a. dieser Teilnahmebedingungen

a.    Kinder und Jugendliche im Alter von ein (1) bis sechzehn (16) Jahren haben nur Zutritt in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person.


b.    Der Einlass zum Festival wird grundsätzlich verweigert, wenn der auf der Eintrittskarte vermerkte Inhaber nicht personenidentisch mit dem amtlichen Lichtbildausweis oder dem Befund ist und/oder nicht alle drei Dokumente vorgezeigt werden.


c.    Darüber hinaus sind Inhaber von Eintrittskarten zum Besuch des Festivals nur berechtigt, wenn sie keine vom Robert Koch-Institut genannten COVID-19-Symptome aufweisen (also nicht an unspezifischen Allgemeinsymptomen, wie z.B. Fieber, Muskelschmerzen, Durchfall, oder an akuten respiratorischen Symptomen, wie z.B. Husten, Schnupfen erkrankt ist) und nicht aus anderen rechtlichen Gründen daran gehindert sind z.B., weil für sie eine Quarantäne-Pflicht besteht. Dies gilt auch für Personen, die einen aktuellen negativen Antigen-Schnelltest und PCR-Test vorlegen.


d.    Die Veranstalter sowie die Tegel Projekt GmbH als Vermieterin der Festivalfläche üben während des Festivals das Hausrecht aus. Die Veranstalter sowie die Tegel Projekt GmbH sind berechtigt, Hausverweise bzw. -verbote auszusprechen oder andere geeignete Maßnahmen im Rahmen des Hausrechtes zu ergreifen. Den Weisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Insbesondere können Teilnehmer des Festivals verwiesen werden, wenn sie diese stören und/oder andere Teilnehmer belästigen. Der Zutritt kann auch verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass der Teilnehmer die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen wird. Im Übrigen gilt die beim Festival aushängende und einzusehende Hausordnung der Tegel Projekt GmbH.


e.    Berücksichtigen Sie bitte, dass die Garderobe nicht zur Verfügung steht und und die Mitnahme von Taschen und Rucksäcken nur bis zu einem Format von A4 möglich ist. Am Eingang zum Gebäude findet eine Taschenkontrolle statt. 


f.    Rauchen ist verboten.


g.    Das Mitbringen und Benutzen von Fahrrädern, Rollern, Kickboards, Rollschuhen, Inline-Skates, Skateboards, Segways und vergleichbaren Fortbewegungsmitteln, sowie die Benutzung von Drachen, Bälle und sonstiger mobiler Spielzeuge ist im gesamten Gelände verboten.


h.    Das Mitbringen folgender Sachen:

  • Messer, Waffen und waffenähnliche gefährliche Gegenstände
  • Glasflaschen generell und Behälter über 0,5 L Fassungsvermögen
  • Gassprühflaschen, ätzende, färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche sowie gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge
  • Meldepflichtige Gegenstände und Substanzen jeglicher Art
  • Behältnisse aus zerbrechlichem und/oder splitterndem Material
  • Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln oder sonstige pyrotechnische Gegenstände
  • Fahnen, Transparentstangen
  • Mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente
  • Tiere (als Ausnahme gelten Assistenzhunde)
  • Rassistisches, fremdenfeindliches und/oder radikales Propagandamaterial
  • Geräte, die zur Herstellung/Produktion von professionellen Ton- oder Bildaufnahmen dienen, es sei denn, diese Geräte werden durch akkreditierte Medienvertreter*innen beigebracht,


ist verboten.


i.    Der Veranstalter oder ein von ihr Bevollmächtigter hat das Recht, Fahrzeuge, Taschen und sonstige Behältnisse sowie Kleidung von Personen, die das Objekt betreten, auf ihren Inhalt zu kontrollieren. Der Veranstalter ist berechtigt, für bestimmte Bereiche des Objektes oder das Objekt insgesamt die Mitnahme von Taschen und ähnlichen Behältnissen zu untersagen. Bei einer Verweigerung der Kontrollmaßnahme behält sich der Veranstalter das Recht der Verweisung vom Objekt vor.


j.    Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinwirkung stehen, kann der Zutritt verwehrt werden bzw. von der Veranstaltungsfläche verwiesen werden. 

5.    COVID-19, Hygiene- und Sicherheitskonzept


Teilnehmer des Festivals sind verpflichtet, sich im Vorfeld der Teilnahme am Festival über die jeweils aktuell geltenden Bestimmungen, Gesetze, Verordnungen und sonstigen Verfügungen, die im Zusammenhang mit der Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) erlassen wurden, zu informieren und sich daran zu halten. Zudem sind Teilnehmer verpflichtet, die von den Veranstaltern für das Festival erlassenen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen, insbesondere das Schutz- und Hygienekonzept des Festivals zu beachten. Vor dem Hintergrund der dynamischen Entwicklung des Coronavirus erkennen Teilnehmer an, dass die Veranstalter berechtigt sind, jederzeit das Schutz- und Hygienekonzept sowie diese Regelungen an die aktuelle Rechtslage anzupassen. Beim Festival sind Schutz- und Hygienekonzept sowie die folgenden Maßnahmen zu beachten:

  • Es gilt folgende Abstandregel bei den Sitzplätzen: Die Belegung erfolgt möglichst in Gruppen engster Angehöriger eines Hausstandes.
  • Außer bei den Sitzplätzen muss jederzeit auf allen Bewegungsflächen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten werden, ausgenommen es handelt sich um Angehörige eines Hausstandes.
  • Um die Durchmischung der Teilnehmenden sowie Ansammlung größerer Menschenmengen zu reduzieren, ist der jeweils nächstgelegene Catering- und Sanitärbereich zu nutzen.
  • Im gesamten Veranstaltungsbereich besteht uneingeschränkt die Pflicht zum Tragen eine medizinischen Gesichtsmaske einschließlich im Einlassbereich und im Außenbereich des Veranstaltungsorts, sofern sich die Teilnehmer nicht an ihrem Tisch aufhalten.
  • Speisen und Getränke dürfen nur an den Tischen verzehrt werden.
  • Die sanitären Einrichtungen dürfen nur unter Einhaltung der Abstandsregel von mindestens 1,5 Metern zeitgleich genutzt werden.
  • Einlass und Warteschlangen:
    Die Kartenkontrolle erfolgt kontaktlos.
  • Im Falle sich dennoch ergebender, kritischer Anstauungen / Schlangenbildungen ist das Einlasspersonal aufgefordert, die Teilnehmer zur Einhaltung des geltenden Abstandsgebots anzuhalten.
  • Beim Einlass werden die Teilnehmer gebeten, sich zügig und zielorientiert zu ihren Plätzen zu begeben, um Ansammlungen zu vermeiden.

a.    Gemäß den aktuell geltenden Bestimmungen der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutz-maßnahmenverordnung des Landes Berlin („3. InfSchMV“) ist jeder Teilnehmer des Festivals verpflichtet nachzuweisen, dass er die Voraussetzungen gemäß §§ 6, 8 der 3. InfSchMV erfüllt, mithin entweder negativ auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestet ist im Sinne des § 6 der 3. InfSchMV, mit einem von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff gegen Covid-19 mit einem Abstand von mindestens 14 Tagen zur letzten erforderlichen Impfung geimpft ist („Geimpfte*r“) oder als genesen gilt, indem ein mehr als sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis nachgewiesen wird plus einer Impfung mittels eines von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoffes gegen Covid-19 mit einem Abstand von mindestens vierzehn (14) Tagen zur letzten erforderlichen Impfung („Genesener/Genesene“), oder als genesen gilt, indem ein mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachgewiesen wird („Genesener/Genesene“).

Vom Nachweis eines negativen Tests sind Geimpfte und Genesene nur befreit, sofern diese keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 wie Husten, Fieber oder Geruchs- und Geschmacksverlust aufweisen.

b. Sofern nach der aktuell zum Zeitpunkt des Festivals geltenden SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin („InfSchMV“) andere und/oder weitere persönliche Teilnahmebeschränkungen zum Schutz vor Infektionen mit dem Coronavirus gelten, sind die Teilnehmer verpflichtet, sich an diese Regelungen und an die von den Veranstaltern in diesem Zusammenhang erlassenen Auflagen zu halten.

c. Der Teilnehmer erkennt an, dass aus wichtigem Grund, insbesondere aufgrund behördlich vorgegebener Weisungen bzw. Anordnungen im Zusammenhang mit dem Zutritt zum und dem Aufenthalt im Veranstaltungsbereich, zusätzliche Regelungen, Bestimmungen und Anforderungen Geltung erlangen können. Diese werden ihm mitgeteilt und sind ab Bekanntgabe zwingend zu beachten. Der Käufer bzw. Inhaber einer Eintrittskarte unterliegt im Hinblick auf das Schutz- und Hygienekonzept den Weisungen des Personals des Veranstalters.

Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, bei etwaigen Verstößen gegen die Bestimmungen zur Eindämmung des COVID-19-Virus und/oder bei Nichteinhaltung der Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen, die betroffenen Personen von der Teilnahme am Festival auszuschließen.

6.    Foto- und Videoaufnahmen


a.    Teilnehmer sind grundsätzlich befugt, Foto- und Videoaufnahmen vom Festival für den privaten Gebrauch anzufertigen. Unberührt hiervon bleiben die Rechte und Befugnisse der auf dem Festival anwesenden Personen, deren Rechte jeder Teilnehmer zu beachten hat. Die Verwendung von Foto- und Videoaufnahmen zu gewerblichen Zwecken ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung seitens der Veranstalter nicht gestattet.


b.    Die Veranstalter (einschließlich hierzu beauftragte Dritte) behalten sich vor, im gesetzlich zulässigen Rahmen Foto- und Videoaufnahmen anzufertigen bzw. anfertigen zu lassen. Diese Aufnahmen können für die Bewerbung und die Dokumentation des Festivals verwendet werden. Die Aufnahmen dürfen ausschließlich für diesen Zweck verwendet, vervielfältigt, verarbeitet und öffentlich wiedergegeben werden. Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass sie während des Festivals Festivaluell im Rahmen von Foto- und Filmaufnahmen aufgenommen werden und die entsprechenden Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht bzw. verwertet werden dürfen.

c.    Die Tegel Projekt GmbH als Betreiber der Festivalfläche überwacht aus Sicherheitsgründen Teile des Geländes per Video. Die Videoaufzeichnungen werden nur im Zusammenhang mit der Veranstaltung eingesehen und ggf. weiterverarbeitet. Die Videoaufnahmen werden nach Ende des Festivals umgehend gelöscht, insofern eine weitere Verarbeitung nicht notwendig ist.

7.    Haftung


Die Veranstalter haften für Schäden im Zusammenhang mit der Durchführung des Festivals nur im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Veranstalter oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht für Schäden, die auf der Verletzung einer sog. Kardinalpflicht, d.h. solchen wesentlichen Vertragspflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist, beruhen.

8.    Datenschutz


Die Veranstalter gehen mit den personenbezogenen Daten der Besucher datenschutzkonform um. Näheres ist den Datenschutzhinweisen im Rahmen der Anmeldung zum Festival über das Buchungstool gem. Ziffer 2 d. zu entnehmen.

9.    Sonstiges


a.    Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text an manchen Stellen die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige sämtlicher Geschlechter.


b.    Die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Teilnahmevertrag unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.


c.    Als Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertrag wird Berlin vereinbart. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.


d.    Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern. Für den Besucher gilt jeweils die im Zeitpunkt der Anmeldung bekannt gegebene Fassung der Teilnahmebedingungen, deren Kenntnisnahme bestätigt wurde.


e.    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die Teilnahmebedingungen im Übrigen wirksam.


Das Festival wird durchgeführt von:

osterwold/wachinger/weckwerth gbr
»sonambiente berlin gbr«
zionskirchstr. 48
10119 berlin

kontakt // contact
+49 (0)30 64 82 38 22
txl@sonambiente.berlin
sonambiente.berlin

Stand: 12. August 2021